Einladung zur Benennung von Kandidierenden zur KV-Wahl im Juni 2021
Einladung zur Benennung von Kandidierenden anstelle einer Gemeindeversammlung gemäß § 10 Absatz 4b KGWO
Der Kirchenvorstand hat per Umlaufbeschluss am 14.01.2021 beschlossen, auf die Gemeindeversammlung zu verzichten und von der neuen Möglichkeit Gebrauch zu machen, Kandidierendenvorschläge, auch Jugendmitglieder, in einem schriftlichen Verfahren zu ermöglichen.
Folgender vorläufiger Wahlvorschlag wird vorgelegt:
Name |
Vorname |
Alter am Wahltag |
Beruf |
Straße |
Wohnort |
Becker |
Jens |
49 |
Kaufmann |
Goldbachstr. 34 |
Sechshelden |
Bonorden |
Dorothe |
42 |
Erzieherin |
Zum Hengsbach 16 |
Sechshelden |
Coppola |
Seimen |
51 |
Kriminalbeamter |
Hoftsr. 27 |
Sechshelden |
Kilian |
Katrin |
44 |
Bürokauffrau |
Wirbelbachstr. 9a |
Sechshelden |
Lückhof |
Christel |
64 |
Rentnerin |
Zum Hengsbach 12 |
Sechshelden |
Seifert-Lückhof |
Sabine |
56 |
Kaufm. Angestellte |
Reuterweg 12 |
Sechshelden |
Thielmann |
Astrid |
54 |
Diplom Sozialpädagogin |
Reuterweg 3 |
Sechshelden |
Weiershausen |
Thomas |
57 |
Geschäftsführer |
Zum Hausberg 10 |
Sechshelden |
Die Kandidierenden werden sich auch noch in einer Gemeindeversammlung persönlich vorstellen.
Die Gemeindeversammlung findet zu einem späteren Zeitpunkt statt. Wir informieren frühzeitig über Ort und Zeit.
Der vorläufige Wahlvorschlag kann innerhalb von zwei Wochen, bis zum 10.02.2021 dadurch ergänzt werden, dass mindestens zehn wahlberechtigte Gemeindemitglieder die Aufnahme einer oder eines Kandidierenden durch Unterschriftenliste in den vorläufigen Wahlvorschlag verlangen. Die Unterschriftenliste muss bis 10.02.2021 im Gemeindebüro, Kirchberg 9 eingegangen sein.
Die Liste zur Ergänzung des vorläufigen Wahlvorschlags ohne Gemeindeversammlung gemäß § 10
Absatz 4b KGWO können Sie auf der Homepage herunterladen oder im Gemeindebüro (zurzeit nur mit telefonischer Voranmeldung) zu den Öffnungszeiten abholen.
Der Kirchenvorstand